Diese Reklamationsordnung bezieht sich auf Reklamationen der Ware der Gesellschaft KOSTKA - kolobka s.r.o.

I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Pflichten des Käufers:

Der Käufer verpflichtet sich im eigenen Interesse, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und den Verkäufer ohne unnötigen Verzug über die festgestellten Mängel zu informieren, anderenfalls setzt er sich der Gefahr aus, dass eine spätere Reklamation nicht anerkannt wird.

Der Käufer ist verpflichtet, die Garantiebedingungen einschließlich der Bedienungsanleitung vor der ersten Verwendung durchzulesen und sich nach diesen Anweisungen zu richten. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf die gewöhnliche Abnutzung der Sache, die durch ihre Verwendung verursacht wird.

Das Reklamationsverfahren kann nur dann eingeleitet werden, wenn der Kunde die reklamierte Sache im kompletten Zustand übergibt und wenn er mit einem Einkaufsbeleg glaubhaft beweist, dass er die Sache von der Gesellschaft gekauft hat. Die reklamierte Sache muss ordnungsgemäß gereinigt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Einleitung des Reklamationsverfahrens abzulehnen, wenn der

Kunde die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt.

Die Reklamation ist schriftlich einzureichen, und es ist anzugeben, welche Mängel die Ware aufweist, ggf. wie sich diese Mängel auswirken und was der Käufer beansprucht.

Pflichten des Verkäufers:

Eine berechtigte Reklamation wird spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation erledigt, andernfalls ist der Käufer berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten.

II. RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG BEM VERSANDVERKAUF

Der Kunde, der mit dem Verkäufer mittels eines der Fernkommunikationsmittel einen Kaufvertrag als Verbraucher abgeschlossen hat, ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem § 53 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Tschechischen Republik von diesem Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme der Ware zurückzuzutreten.

Die mit Rückgabe der Ware verbundenen Kosten werden in diesem Fall von dem Kunden getragen.

III. KAUFVERTRAGSWIDRIGKEIT

Der Verkäufer ist in Übereinstimmung mit dem § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Tschechischen Republik dafür verantwortlich, dass die Ware bei der Übernahme durch den Kunden dem Kaufvertrag entspricht, insbesondere dass die Ware mangelfrei ist.

Sollte die Ware bei der Übernahme durch den Kunden nicht dem Kaufvertrag entsprechen, ist der Kunde berechtigt zu verlangen, dass die Ware durch den Verkäufer kostenlos und unverzüglich in den dem Kaufvertrag entsprechenden Zustand versetzt wird, und zwar gemäß der Anforderung des Kunden, durch Austausch oder Instandsetzung der Ware; ist das nicht möglich, kann der Kunde eine angemessenen Preisminderung verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Das gilt nicht, wenn sich der Kunde der Kaufvertragswidrigkeit vor Übernahme der Ware bewusst war oder die Kaufvertragswidrigkeit selbst verursacht hat.

IV. GELTENDMACHUNG DER REKLAMATION INNERHALB DER GEWÄHRLEISTUNGSZEIT

Allgemeine Bestimmungen:

Diese Reklamationsordnung wurde in Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch verfasst und bezieht sich auf Ware, die innerhalb der Gewährleistungszeit reklamiert wurde.

Der Ware wird immer ein Lieferschein beigelegt, der als Garantieschein dient. Durch seine Unterschrift bei der Übernahme der Ware bestätigt der Kunde, dass er mit den Gewährleistungsbedingungen einverstanden ist. Nimmt der Kunde die Ware nicht persönlich ab, versteht sich unter der Warenübernahme der Zeitpunkt, wenn der Kunde die Ware von dem Frachtführer übernommen hat.

Gewährleistungsbedingungen:

  • Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag der tatsächlichen Übernahme der Ware durch den Käufer. Die Gewährleistungszeit verlängert sich um die Zeit, in der sich das Produkt in der Garantiereparatur befindet. Beim Austausch der Ware wird ein neuer Lieferschein ausgestellt. Eine eventuelle nachfolgende Reklamation ist aufgrund dieses neuen Belegs geltend zu machen.
  • Kauft der Kunde von der Gesellschaft eine Sache, die bereits bei dem Verkauf als benutzt gekennzeichnet wurde oder bei der der Kunde mit der Tatsache vertraut gemacht wurde, dass die Sache einen Mangel oder Mängel hat, ist die Gesellschaft für Mängel, die dem Verwendungs- oder Abnutzungsgrad entsprechen, den die Sache bei der Übernahme durch den Kunden aufgewiesen hat, sowie für solche Mängel nicht verantwortlich, auf die der Kunde aufmerksam gemacht wurde. Bei Sachen, die für einen niedrigeren Preis verkauft werden, bezieht sich die Gewährleistung nicht auf Mängel, die den Grund der Preisminderung darstellen. Die Gewährleistungszeit der benutzten Sache kann von der Gesellschaft in Abstimmung mit dem Kunden gekürzt werden, jedoch nicht auf weniger als 12 Monate; diese Gewährleistungszeit wird in dem Verkaufsbeleg angegeben.
  • Der Kunde kann die Gewährleistung durch Zusendung der Ware an die Sitzadresse des Verkäufers geltend machen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die reklamierte Ware persönlich oder durch einen Frachtführer sachgemäß verpackt in den Sitz des Verkäufers zu zustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Falls diese Lösung weniger kostenaufwendig ist, kann der Kunde die Ware auch persönlich in unsere Verkaufsstelle zustellen, die sich in der Nähe seines Wohnsitzes befindet, wo ein Reklamationsprotokoll mit ihm abgefasst wird.
  • Nach Erledigung der Reklamation sendet der Verkäufer die Ware dem Käufer durch einen Frachtführer zurück oder, falls vereinbart, fordert er den Käufer zur Übernahme der Ware auf. Ist die Reklamation und die Erledigung der Reklamation durch den Verkäufer selbst berechtigt, werden die Kosten für Rücksendung der Ware an den Kunden von dem Verkäufer getragen. Bringt der Frachtführer die reparierte zurückgesandte Ware als „nicht abgeholt“ zurück, ggf. wird die Ware von der Verkaufsstelle nicht abgeholt, wird die Ware auf die Kosten des Kunden eingelagert. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer innerhalb eines Monats nach Ablauf der Zeit, in der die Ware repariert sein sollte, zu kontaktieren und die reparierte Ware innerhalb dieser Frist auch abzuholen. Unterlässt er das, ist er in Übereinstimmung mit dem § 656 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Tschechischen Republik verpflichtet, eine Lagergebühr dem Verkäufer zu zahlen, die 500,-- CZK/Stk. für jeden angefangenen Monat der Lagerung beträgt, beginnend am ersten Tag des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Kunde die reparierte Ware abholen sollte. In dem Zeitpunkt, wenn die Lagerzeit 6 Monate überschreitet, ist der Verkäufer berechtigt, das Produkt zu verkaufen und den Verkaufserlös zur Bezahlung des Schuldbetrags für die Lagerung zu verwenden.
  • Der Gewährleistungsanspruch erlischt in folgenden Fällen:
    • Beschädigung der Ware während des Transports, wenn diese Schäden mit dem Frachtführer bei der Übernahme gelöst werden müssen,
    • Beschädigung der Schutzsiegel oder -aufkleber, falls angebracht,
    • unsachgemäße Installation, Handhabung, Bedienung oder Verwendung im Widerspruch zu der Bedienungsanleitung,
    • Verwendung der Ware unter solchen Bedingungen, die den in der Bedienungsanleitung genannten Verwendungsbedingungen nicht entsprechen,
    • Beschädigung der Ware durch Naturelemente,
    • Beschädigung der Ware durch übermäßige Belastung oder Verwendung im Widerspruch zu der Bedienungsanleitung.
  • Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die mangelhafte oder ggf. nicht reparierbare Ware gegen ein anderes Stück mit gleichen Parametern auszutauschen.
  • Auf einen Mangel, der bei der Reparatur entdeckt wurde, ggf. auf Reparaturen nach dem Ablauf der Gewährleistungszeit bezieht sich die gesetzliche Gewährleistungszeit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

V. REKLAMATION EINER WÄHREND DES TRANSPORTS BESCHÄDIGTEN SENDUNG

Der Frachtführer trägt die Verantwortung für Beschädigung der Ware während des Transports. Wenn Sie eine Beschädigung des Pakets oder offensichtliche Beschädigung der Ware feststellen, ist mit dem Frachtführer ein Protokoll aufzunehmen, ggf. ist in das Übernahmeprotokoll MIT VORBEHALT ÜBERNOMMEN anzugeben. Verdeckte Mängel, die durch den Transport (erst nach dem Auspacken des Pakets festgestellt) verursacht wurden, sind spätestens innerhalb von drei Tagen ab dem Zustellungstag geltend zu machen.

Es ist nötig, über die Beschädigung der Sendung durch den Frachtführer auch den Verkäufer unverzüglich zu informieren!

VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese Reklamationsordnung tritt in Kraft ab 1. 10. 2010.

Kontaktdaten für die Geltendmachung der Reklamation:

Adresse:
KOSTKA - kolobka, s.r.o.
Potucnik 449
788 33  Hanusovice
Tschechische Republik

Telefon:
+420 583 231 025

E-mail:
dotazy@kolobka.cz

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